Aufbahrung

In Deutschland ist es gestattet, den Verstorbenen ohne Gefahr in der vertrauten Umgebung zu behalten. Die Bundesländern regeln dies in ihrem Bestattungsgesetz. In diesem Zeitraum darf der Verstorbene zu Hause im Bett oder im Sarg, offen oder geschlossen, belassen werden.

In den einzelnen Bestattungsgesetzen ist festgeschrieben, innerhalb welcher Zeit der Verstorbene überführt werden muss. Als Überführung gilt die Abholung des Toten vom Sterbeort zur Leichenhalle oder zum Friedhof. Diese muss in einem Bestattungswagen erfolgen. Die Bundesländer haben dafür folgende Zeiträume fixiert:

  • Hamburg 36 Stunden
  • Mecklenburg-Vorpommern 36 Stunden
  • Niedersachsen 36 Stunden
  • Berlin 36 Stunden
  • Brandenburg 24 Stunden
  • Sachsen-Anhalt 36 Stunden
  • Sachsen 24 Stunden
  • Thüringen 48 Stunden
  • Nordrhein-Westfalen 36 Stunden
  • Hessen 36 Stunden
  • Rheinland-Pfalz 36 Stunden
  • Saarland 36 Stunden
  • Baden-Württemberg 36 Stunden
  • Bayern keine Angaben

Viele Menschen nutzen die Gelegenheit nicht, von ihrem Angehörigen in Familie und mit Freunden zu Hause Abschied nehmen zu können. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Aus meiner Erfahrung heraus allein schon deshalb, weil es die meisten gar nicht wissen.

Wer sich dabei Sorgen um seine Gesundheit macht, sei beruhigt. Ängste vor Veränderungen des Toten, Verwesung oder Giften sind unbegründet, da sich ein normal Verstorbener aus hygienischer Sicht erst nach Tagen beginnt zu verändern.

Ein weiterer Grund, weshalb keine Aufbahrungen zu Hause erfolgen ist, dass die wenigsten Bestatter dazu informieren. Oftmals fehlt das juristische Wissen um eine solche Möglichkeit, um beraten zu können. Eigene wirtschaftliche Bedenken kommen hinzu wie die fehlende Einstellung für eine solche Möglichkeit der Herzen.

Einige Bestatter haben wiederum moderne Räume der Abschiednahme für die Aufbahrung geschaffen und unterstützen Angehörige in ihrem Bedürfnis.

Unterstützung bei der Aufbahrung

Wenn Sie möchten, werden Sie nicht allein sein und bekommen Hilfe, den Verstorbenen in den eigenen vier Wänden noch einmal schön ansehen zu können. Hatten Sie in den Tagen zuvor einen Pflegedienst, sprechen Sie den an. Oder Sie reden mit Ihrem Bestatter. Viele haben eigene Angestellte, die es von der Qualifikation her können. So wird Ihnen das Waschen und Betten, Einkleiden des Leichnams mit seinen Lieblingssachen abgenommen.