Bürokratie für Hinterbliebene

Die ersten Tage/Wochen nach dem Ableben sind für die Hinterbliebenen meist stressig, besonders dann, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Für die Gefühle der Trauer bleibt oft keine Zeit, da Sie sich um vieles Organisatorische kümmern müssen. Das beginnt mit der Zusammenstellung persönlicher Unterlagen des Verstorbenen, die der Bestatter für die Erledigung Ihrer Formalitäten (z.B. Ausstellen der Sterbeurkunde) benötigt.

Zudem sind neben der Beisetzung die finanziellen Verpflichtungen der Erben nicht zu unterschätzen, wenn Forderungen bis zur Klärung aufrecht erhalten werden.

Neben der Erledigungen für die unmittelbar bevorstehende Beisetzung (Ihr Bestatter nimmt Ihnen vieles ab), kommen noch Weiteres dazu, was Sie beachten müssen.

Anbei geben wir Ihnen einige Anhaltspunkte, die für Sie zutreffen könnten:

  • Arbeitgeber verständigen; mögliche Restforderungen Gehalt klären
  • Versicherungsanstalt: Hinterbliebenenrente beantragen (s. auch Rentenberater)
  • Daueraufträge ändern oder kündigen
  • Bankkonten klären
  • Bausparkasse klären
  • Mietvertrag auflösen
  • Stromund Gasverträge kündigen
  • Telefonanschluss kündigen
  • Abos kündigen (z.B. Zeitschriften)
  • Rundfunkgebühren kündigen
  • Mitgliedschaft in Vereinen und Organisationen kündigen
  • Testament beim Amtsgericht zur Eröffnung einreichen / hinterlegtes Testament eröffnen lassen
  • Erbschein beantragen (beim zuständigen Amtsgericht oder über einen Notar)
  • Erbschaftsfragen mit Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar besprechen.

Zur Klärung o.g. Angelegenheiten wird meist die Kopie der Sterbeurkunde und/oder des Erbscheins gefordert. Wenn Sie zu Lebzeiten keine Bankvollmacht unterzeichnet bekommen haben, die über den Tod hinaus gilt, frieren Banken/Sparkassen das Konto des Verstorbenen sowie vorhandene EC-Karten usw. ein. Das heißt, dass Sie bis zur Klärung (Erbschein) keine freie Verfügung haben werden.