Sterbefall in der eigenen Wohnung

Bei einem Sterbefall in einer Wohnung benachrichtigen Sie umgehend den nächst erreichbaren Arzt. Das kann Ihr Hausarzt sein oder aber der Notdienst. Ein Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus. Diese besteht aus mehreren Teilen, ein Blatt verbleibt beim Verstorbenen. Hat der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt haben Sie die Möglichkeit, Ihren Liebsten zu Hause aufzubahren oder den Bestatter Ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden – Sie haben Zeit, es drängt Sie nichts. Außer eben vielleicht Sie selbst. Sie brauchen keine Angst vor der Verwesung oder vor Giften zu haben. Der Körper eines Verstorbenen ändert sich aus hygienischer Sicht in den ersten Tagen nicht, er wird nicht plötzlich zum Risiko. Nehmen Sie sich also Zeit, den ersten Schock zu überwinden. Ihre Entscheidung können Sie in späterer Ruhe in Absprache mit allen Familienmitgliedern treffen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ist seit April 2012 bundesweit unter der einheitlichen Telefonnummer 116117 erreichbar. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl und ist kostenlos, sowohl vom Festnetz aus als auch vom Mobiltelefon. (Internetadresse des Bereitschaftsdienstes) Weiterhin steht die Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst zur Verfügung. Für Privatpatienten oder Selbstzahler stehen eine Reihe anderer Angebote im Internet.

Sterbefall im Krankenhaus, Heim oder Hospiz

Sollte Ihr Angehöriger im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus seine letzten Minuten erlebt haben, kümmert sich das betreuende Personal um Ihren Lieben. Es geschult und weiß, was es zu tun hat und wird Sie benachrichtigen. Für Sie ist es von Vorteil, wenn Sie im Vorfeld die jetzt notwendigen Schritte geregelt haben. So können Sie sich im Moment der Nachricht mehr auf Ihren emotionalen Zustand einlassen. Das Personal hat in diesem Fall die Möglichkeit, für Sie zu regulieren.  
Ob eine Aufbahrung für die Abschiedsnahme möglich ist, muss mit dem jeweiligen Haus besprochen werden. Sollten Sie vorsorglich einen Bestatter bestimmt haben, wird der in der Regel vom Personal verständigt.